Eierlikör ist ein Likör aus Eigelb, Zucker und Alkohol. Sein Ursprung geht auf das 17. Jahrhundert zurück, als der Vorgänger von europäischen Eroberern in Brasilien entdeckt wurde.
Der Vorläufer trug den Namen „Abacate“ und wurde aus Avocados, Rum und Rohrzucker hergestellt. Der Entwickler des Eierlikörs „Verpoorten“ wollte den Abacate imitieren. Allerdings gab es einen grossen Unterschied in der Herstellung, da in Europa Avocados nur schwer verfügbar waren, verwendete er stattdessen Eigelb. So entstand der heutige Eierlikör.
Verpoorten gründete daher im Jahr 1876 seine Firma Heinsberg bei Aachen.
Die Herstellung von Eierlikör
Es entsteht eine Emulsion durch das im Eigelb enthaltene Fett zusammen mit den wasserlöslichen Bestandteilen. Auf diese Weise erhält der Likör seine dickflüssige, zähe Konsistenz. Die Emulsion wird ausschliesslich durch die Hitze und durch das Verrühren der Zutaten erreicht, es wird kein Lecithin zugesetzt.
Voraussetzungen für die Eier bei der Eierlikör Produktion
Die Eier, die für die Herstellung verwendet werden, müssen frei von Gerüchen und Geschmacksnoten sein. Da bereits eine kleine Menge Eigelb mit einer leicht fauligen Note die ganze Produktion zerstört. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Dotterfarbe „gesund“ sein muss, das bedeutet sie darf weder zu hell noch zu dunkel sein, damit am Ende die richtige Farbe erreicht wird.
Bei der industriellen Produktion werden alle Zutaten zusammen in einen Behälter gegeben und dort unter ständigem Rühren auf 60 Grad erhitzt, die Temperatur ist von enormer Bedeutung, da Eigelb ab 62 Grad gerinnt, was nicht passieren darf.
In diesem Behälter wird circa 45-60 Minuten lang gerührt, um die Emulsion vollständig zu erreichen. Danach wird der Eierlikör ein paar Tage in offenen Behältern gelagert, bis er dann endlich abgefüllt werden kann.
Bestimmungen, die eingehalten werden müssen bei der Produktion
- Der Unterschied zwischen Likör und Advocaat muss gewahrt werden. Der Eierlikör muss ein Destillat sein, welches folgende Bestandteile aufweisen muss: Eigelb, Eiweiss, Zucker und Honig und der Alkohol sollte einen landwirtschaftlichen Ursprung haben.
Der Advocaat hat folgende Regeln: mindestens 140g Eigelb und 150g Zucker pro Liter Alkohol und ein Alkoholgehalt von mindestens 14 Volumenprozent.
- Es dürfen bei der Herstellung weder Milch noch Sahne zugegeben werden, denn damit darf der Eierlikör nicht mehr als „Eierlikör“ bezeichnet werden. Durch diese Zugabe darf er nur als „Likör mit Eizusatz“ bezeichnet werden.